Förderungen der beruflichen Weiterbildungen
Die Weiterbildungsförderung ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Beschäftigungschancen durch eine berufliche Qualifizierung zu verbessern.
Förderbar ist nicht nur die Teilnahme von arbeitslosen oder Arbeitslosigkeit bedrohter ArbeitnehmerInnen. Auch ArbeitnehmerInnen in einem Beschäftigungsverhältnis können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Wichtig ist, dass die Personen vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme ein Beratungsgespräch führen und das optimale Bildungsziel ermittelt wird.
Förderungen erhalten ebenfalls ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre
www.foerderdatenbank.de ist Ihnen behilflich bei der Ermittlung Ihrer Förderung
Folgende Fördermöglichkeiten können eingesetzt werden:
- Agentur für Arbeit
- Bildungsprämie des Bundes 2.Förderphase
- WeGeBau
- IWIN- Förderprogramm Niedersachsen
- Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
- Qualifizierungsscheck Hessen
- Qualischeck Rheinland-Pfalz
- Bildungsscheck Brandenburg
- Einstiegszeit (EZ) für Jugendliche in Brandenburg
- Weiterbildungsscheck Sachsen
- Weiterbildungsbonus Hamburg
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Begabtenförderung berufliche Bildung
Förderprogramme der einzelnen Bundesländer:
1.) Agentur für Arbeit Bildungsgutschein
-gefördert werden auch ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre in kleinen und mittleren Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen
2.) Bildungsprämie des Bundes 2. Förderphase
Prämiengutschein (ESF)
- für Weiterbildungsinteressierte, die durchschnittlich 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bzw.(40.000 € bei Zusammenveranlagung) nicht übersteigt beträgt die Förderhöhe 50 % der Seminargebühren (max. 500,00 €)
Tel: 0800-2623-000
www.bildungspraemie.info
3.) WeGeBau – Weiterbildung geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer
-Voraussetzung: Schulabschluss vor mindestens 4 Jahre absolviert, keine Weiterbildung in den letzten 4 Jahren
www.arbeitsagentur.de
4.) IWIN- Förderprogramm Niedersachsen
- gefördert wird die Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in KMU und von BetriebsinhaberInnen von Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Voraussetzung: Betriebssitz in Niedersachsen- Unternehmen stellt Antrag und erhält einen Zuschuss (nähere Informationen erteilen die Handwerkskammern)
www.iwin-niedersachen.de
5.) Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
-Förderung von 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500,00 € ]
www.bildungscheck.nrw.de
6.) Qualifizierungsscheck Hessen
-Förderung von 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500,00 € ]
Weiterbildung in Hessen
www.qualifierungsscheck.de
7.) QualiScheck Rheinland-Pfalz
-Förderung von 50 % der Weiterbildungskosten (max. 500,00 € ]
Diese Maßnahme richtet sich vor allem auch an ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre in hessischen Betrieben, ohne Berufsschulabschluss etc.www.qualischeck-rlp.de
8.) Bildungsscheck Brandenburg
- Förderung bis zu 500 €, Voraussetzung eine Selbstbeteiligung von mind. 10 % bzw. mind. 30 % der Kosten
www.lasa-brandenburg.de
9.) Einstiegszeit (EZ) für Jugendliche in Brandenburg
-für junge Menschen unter 30 Jahre, die arbeitslos sind und für Arbeitgeber, die diese einstellen möchten
www.ihk-projekt.de
10.) Weiterbildungsscheck Sachsen
Sächsische Aufbaubank
www.sab-sachsen.de
11.) Weiterbildungsbonus Hamburg
www.weiterbildungsbonus.net
12.) Investitionsbank Schleswig-Holstein
www.weiterbildungsbonus.de
www.ib-sh.de
13.) Begabtenförderung berufliche Bildung
- ein Weiterbildungsstipendium ermöglicht qualifizierten Absolventen beruflicher Ausbildungen drei Jahre lang die Finanzierung fachlicher und fachübergreifender Weiterbildungsmaßnahmen
www.bmbf.de
Eine umfassende Übersicht über weitere Förderprogamme ist unter www.forderdatenbank.de des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zu finden, mit der die Aus-und Weiterbildung unterstützt werden kann.
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