Ausbildung zur Inklusionsassistentin/-assistenten
Unterricht Vollzeit in 9 Wochen:
Theorie 220 Unterrichtsstunden ( UE 45 min )
Praktische Unterweisung an Kindern 120 Unterrichtsstunden
Pro Woche 24,5 Stunden Theorie und 15,5 Stunden Praxis
Inhalte theoretischer Teil:
Grundlagen der Entwicklung von Kindern
- Kindesentwicklung
- Spielentwicklung
- Lernentwicklung
- Ergonomie
- Pflegerische Techniken
- Mobilitätshilfen
- Kommunikationshilfen
Beeinträchtigungen und Behinderungsformen
- Autismus
- ADS und WVS
- Emotionale und Verhaltensstörungen
- Mehrfachbehinderungen
- Sprachbehinderungen – Lernstörungen
Ausbildung mit 340 Unterrichtseinheiten je 45 min in 9 Wochen
mit Abschlussprüfung und Zertifikat der GfpF
Praktische Einzel - Unterweisung an Kindern der verschiedenen Zielgruppen:
20 UE bei Kindern mit Autismus
20 UE bei Kindern mit ADS
20 UE bei Kindern mit Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen
20 UE bei Kindern mit Mehrfachbehinderung
20 UE bei Kindern mit Sprach und Entwicklungsstörungen
20 UE bei Kindern mit psychischen Störungen
Da sich die Unterweisung am Kind nicht immer genau vorausplanen lässt, muss sich der Teilnehmer mit dem praktischen Teil auf Änderungen einlassen.
Abschluss mit Prüfung
Voraussetzungen zur Teilnahme:
Schulabschluss
Mindestalter 18 Jahre und Führerschein
Vorerfahrung mit Kindern
Vorpraktikum von 4 Wochen in einer Behinderteneinrichtung oder Förderschule/Förderkindergarten
Schriftliche Bewerbung
Auswahlverfahren zur Eignungsfeststellung
Die Einsatzgebiete der / des Inklusionsassistentin/-assistenten
sind Krippen, Kindertagesstätten und Schulen bei Kindern mit Integrationsstatus:
- Asperger Syndrom
- Autistischen Verhaltensweisen
- Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen
- Aufmerksamkeitsdefizit Syndrom
- Verhaltensstörungen
- Emotionalen Störungen
- Geistiger Behinderung
- Mehrfachbehinderung
- Cerebralparese
- Sprachbehinderung, selektiver Mutismus
- Entwicklungsstörungen - Lernstörungen
Referenten im theoretischen Teil :
Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten,
Psychologen, Pädagogen, Psychologen,
Rega Schaefgen, SI-Lehrtherapeutin zert. DVE
Anne Hadel, SI-Lehrtherapeutin zert.DVE
Irmgard Stemke, Ergotherapeutin ErgoPäd.
Anne-Cathrin König, SI-Ergotherapeutin zert. DVE
Laurin Schaefgen, Diplom-Psychologe
Jennifer Hardt, Physiotherapeutin, Manual Therapeutin, Logopädin
Uli Koch, Sonderpädagoge
Abschluss mit Prüfung
Zertifikat und Teilnahmebescheinigung GfpF
Berufsabschluss mit Notwendigkeit zur anpassenden Weiterbildung/ auch als Einstieg in andere soziale/pädagogische/therapeutische Berufe
Teilnahmegebühr: 3311,60 €
Dauer:
9 Wochen: 24,5 UE Theorie und 15,5 UE Praxis pro Woche
Gruppengröße: 12 Teilnehmer
Schulungszeiten:
Montag - Freitag : 08.30 Uhr bis 16.15 Uhr
Schulungsstätte
Seminarhaus „Am Lindhop
Am Lindhop 2
29468 Bergen/Dumme
ZISI
Breite Straße 69 in Bergen/Dumme
Anmeldung:
Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen
(online, e-mail, Fax, Postweg)
Termine:
Förderung möglich:
Bildungsgutscheine, Bildungsschecks und Prämiengutscheinen
Zertifizierter Bildungsträger
Was ist Inklusion?
Das Konzept der Inklusion geht über den Gedanken der Integration hinaus. Der Integrationsbegriff stellt zwei unterschiedliche Personen- gruppen in das Feld der Betrachtung. Eine Mehrheitsgruppe und eine separate kleinere Gruppe – etwa der Mensch mit Behinderung. Das Ziel der Integration ist es, die Mitglieder der kleineren Gruppe in die größere Gruppe einzugliedern. Die Inklusion hingegen lehnt eine Aufteilung in verschiedene gesellschaftliche Gruppen bereits im Ansatz ab und fordert, dass alle Mitglieder der Gesellschaft von Anfang an und in allen Bereichen gleichberechtigt zusammenleben und selbstverständlich in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert werden. Voraus-setzung dafür ist eine Gesellschaft die allen Menschengleichermaßen zur Teilhabe offensteht, also inklusiv ist.
Sie richtet ihre Strukturen und Institutionen an den Bedürfnissen und Möglichkeiten aller aus – etwa durch die Schulung von Fachkräften und anderen mit behinderten Menschen arbeitendem Personal, um die anerkannten Rechte der UN-Behindertenrechtskommission zu fördern, damit die auf Grund dieser Rechte (Artikel 24) garantierten Hilfen und Dienste besser erbracht werden können, sowie die Gestaltung von barrierefreien Kindertagesstätten, Schulen, Arbeitsstätten, Sportstätten, Theatern und Museen.
Wenn Inklusion so gelebt wird ist das Ergebnis eine vielfältige „bunte“ Gesellschaft in der alle voneinander lernen, sich aneinander anpassen und aufeinander Rücksicht nehmen.
Um diese Bildung ohne Diskriminierung auf der Grundlage der Chancengleichheit zügig zu gewährleisten bietet die GfpF die Ausbildung Inklusionsassistentin/-assistenten in einem 9 - wöchigen Vollzeitkurs mit insgesamt 340 Unterrichtseinheiten (UE) an. Davon entfallen 220 UE auf Theorie und 120 UE auf praktische Unterweisung an Kindern mit Behinderung.
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